Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Arendsee (Altmark)
Informationen zum Datenschutz der Stadt Arendsee (Altmark)
Veröffentlicht am
Bekanntmachung
28.04.2025
Text-Bebauungsplan Nr. 07/21
„Seeparzellen der Stadt Arendsee (Altmark)“
öffentliche Auslegung
Beschluss öffentliche Auslegung
Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
Textbebauungsplan mit Umweltbericht
Öffentliche Auslegung
28.04.2025
Inkrafttreten des vorzeitigen vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 04/21 „Solarpark Schernikau“ im OT Schernikau der Stadt Arendsee (Altmark)
Abwägungsbeschluss
Abwägungstabelle
Satzungsbeschluss
Begründung
Umweltbericht
Bestandsplan Tiere und Pflanzen
Ornithologische Untersuchung
Trassenplan
Bebauungsplan Nr. 04/21
Vorhaben und Erschließungsplan
Zusammenfassende Erklärung
Inkrafttreten B-Plan
24.02.2025
verkürzte erneute Auslegung
Abwägung §3 §4 B-Plan Schmale Steven
Stellungnahme Z6124051 SAW B-Plan Schmale Steven
EW Begründung B-Plan Schmale Steven
EingriffBestand B-Plan Schmale Steven
EingriffPlanung B-Plan Schmale Steven
ExterneKompensation B-Plan Schmale Steven
Mb GemBinde Streuobst B-Plan Schmale Steven
Mb GemBinde Feldgehölz B-Plan Schmale Steven
Mb GemSchrampe Hecke B-Plan Schmale Steven
Karte B-Plan Schmale Steven
Auftragsbekanntmachungen
Derzeit liegen keine vor.
Öffentliche Bekanntmachungen extern
Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der energielenker Biomethan Drei GmbH in 48155 Münster, auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage mit Biogasaufbereitung in 39619 Arendsee, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
Öffentliche Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Seege/Aland“

Termine Grabenschau 2025 – UHV „Jeetze“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über die Termine der diesjährigen Grabenschau informieren. Bitte beachten Sie, dass 2 Schautermine abweichend zur ansonsten üblichen Praxis aus terminlichen Gründen an einem Mittwoch stattfinden. Seitens des Unterhaltungsverbandes wird die Schau entweder durch Herrn Heinecke oder Herrn Sakuth durchgeführt, für die Schaubeauftragten besteht die Möglichkeit der Mitfahrt im Fahrzeug des UHV.
Die Schaubeauftragten werden gebeten, bis zwei Tage vor dem Grabenschautermin ihre Teilnahme zu erklären. Sollten die Schaubeauftragten in der Mehrzahl zum Schautermin verhindert sein, erfolgt entweder eine Neuansetzung oder wie in den vergangenen Jahren nur eine Protokollierung gegebenenfalls übermittelter Hinweise. Alle anderen Teilnehmer melden bitte ihre Teilnahme bis zwei Tage vor Beginn der Grabenschau.
