Politik

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz besteht die Kommunalpolitik aus der Vertretung und einem Hauptverwaltungsbeamten. Die Vertretung nennt sich Stadtrat und bestand in der Periode 2010/2011- Mai 2014 aus 25 Räten und besteht seit Juni 2014 aus 20 Räten. Der Rat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der Hauptverwaltungsbeamte ist der Bürgermeister. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sieben Jahre gemäß KVG.

Zusammen bestimmen beide Organe das politische Geschehen in der Gemeinde.

Der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen und behandeln kommunale Angelegenheiten in einem öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil. Zum öffentlichen Teil sind interessierte Besucher jederzeit herzlich willkommen.

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.

Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Stadtrat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.

Alle kommunalen Grundsatzentscheidungen

Der Rat als Vertretung der Arendseer Bürgerinnen und Bürger ist neben Bürgermeister und Ausschüssen das Hauptorgan der Stadt Arendsee. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Gemeinde getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Der Rat entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen.

Die Politik im Überblick

Herr Norman Klebe

Telefon: 039384-9760
Fax: 039384-97666
Email: nklebe(at)stadt-arendsee.de
Raum: 10 (Obergeschoß)
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)

Herr Norman Klebe wurde am 08.02.2009 zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark) gewählt. Noch im selben Jahr fand aufgrund der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister für die neue Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) am 06.12.2009 statt. Hierbei wurde Herr Klebe im ersten Wahlgang von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt.

Zu seinen Aufgaben gehören im Wesentlichen:

Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte

Führung der laufenden Geschäfte der Verwaltung

Repräsentative Vertretung der Stadt Arendsee (Altmark)

Vertretung der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften

Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Stadt Arendsee (Altmark)

Arendsee im Dialog

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich direkt mit Ihren Anregungen und Anliegen an Bürgermeister Norman Klebe zu wenden. Das Angebot steht allen Arendseer Bürgerinnen und Bürgern offen.

Zur Person

1997 – Abschluss des Abiturs am Friedrich-Ludwig Jahn-Gymnasium zu Salzwedel
1997 – 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen – Abschluss erstes Staatsexamen
2001 – 2004 Referendariat im Land Sachsen-Anhalt mit Stationen beim Landgericht Stendal, Staatsanwaltschaft Stendal, Verwaltungsgericht Magdeburg – Abschluss zweites Staatexamen
2004 – 2009 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Latuske, Meyer & Kollegen
2009 – Ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark)
2010 – Hauptamtlicher Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark)

Politik

2009 – Ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark)
2010 – Hauptamtlicher Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark)
2014 – Mitglied des Kreistages des Altmarkkreis Salzwedel

Allgemeiner Vertreter

Herr Niederhausen
Haupt- und Ordnungsamtsleiter, Stellvertretender Bürgermeister
Telefon: 039386-97618
Fax: 0393984-97666
Email: mniederhausen(at)stadt-arendsee.de
Hauptgebäude Obergeschoss Zimmer 18
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)

Der Rat

Allgemein

Die Stadt Arendsee (Altmark) als juristische Person des öffentlichen Rechts handelt nach innen und außen durch ihre gesetzmäßigen Organe. Diese sind der Rat, die Ausschüsse und der Bürgermeister. Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt. Er setzt sich aus den Ratsfrauen und Ratsherren sowie dem Bürgermeister zusammen.

Die Ratsfrauen und Ratsherren werden im allgemeinen für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Zu beachten ist allerdings, dass die Ratsfrauen und Ratsherren zwar von den Bürgern gewählte Vertreter sind, diese aber keine Abgeordneten im Sinne des Parlamentsrechts sind. Der Rat ist mit seiner gesamten gemeindlichen Tätigkeit der Exekutive zuzurechnen, also nicht etwa der Legislative, wie dies z.B. beim Bundestag oder Landtag der Fall ist.

Im Rat der Stadt werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen getroffen, welche die Verwaltung dann im weiteren Verfahren entsprechend auszuführen hat. Die Ausführung durch die Verwaltung wird vom Rat überwacht.

Aufgaben

Die Angelegenheiten des Rates, über die der Rat ausschließlich selbst beschließen kann, sind in § 45 I, II KVG (Kommualverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) aufgeführt. Der Aufgabenkatalog enthält keine abschließende Aufzählung, sondern nur die aus Sicht des Gesetzgebers wichtigsten der vom Rat wahrzunehmenden Aufgaben. Hier ein kleiner Auszug aus diesem Katalog:

“Der Rat beschließt ausschließlich über

1.       den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,

2.       die Geschäftsordnung,

3.       die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse,

4.       den Erlass und die Änderung der Hauptsatzung nach § 100
           II KVG, die Zustimmung zu nach Umfang und Bedeutung in
           der Hauptsatzung festzulegenden erheblichen über- und
           außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, die
           Entgegennahme des Jahresabschlusses und die
           Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die
           Haushaltsdurchführung,

5.       die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der
          überörtlichen Prüfung sowie eine Stellungnahme zum
          Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung der
          Eigenbetriebe und den Gesamtabschluss,

6.       die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben
          und privatrechtlicher Entgelte,

7.       die Verfügung über Vermögen der Kommune, Veräußerung
          oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen und
          Darlehen der Kommune oder Geschäfte, die eine von der
          Vertretung allgemein festgesetzte Grenze überschreiten,

8.       die Verpachtung von Unternehmen und sonstigen
          Einrichtungen der Kommune und solchen, an denen die
          Kommune beteiligt ist, sowie die Übertragung der
          Betriebsführung dieser Unternehmen und Einrichtung auf
          Dritte,

9.       die Einrichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung,
          Einschränkung oder Auflösung kommunaler Einrichtungen
          und Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen in
          einer Rechtsform des Privatrechts und die Änderung der
          Beteiligungsverhältnisse sowie die Umwandlung der
          Rechtsform kommunaler Einrichtungen und Unternehmen,

10.     die Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften,
          Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger
          Sicherheiten sowie wirtschaftlich gleichzustellender
          Rechtsgeschäfte, soweit eine von der Vertretung allgemein
          festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,

11.       die Zweckänderung, Zusammenlegung, Zulegung und
          Aufhebung sowie die Verwendung des Stiftungsvermögens
          von Stiftungen im Sinne von § 121 I Nr. 2 und § 122 I, soweit
          der Stifterwille nicht entgegensteht,

12.      die Bestellung und Abberufung von weiteren Vertretern der
          Kommune in Eigengesellschaften und anderen
          Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist,

13.      Verträge der Kommune mit ehrenamtlichen Mitgliedern der
          Vertretung, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen, von
          Ortschaftsräten, mit dem Ortsvorsteher oder mit dem
          Hauptverwaltungsbeamten, es sei denn, es handelt sich um
          Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder
          um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren
          Vermögenswert einen in der Hauptsatzung bestimmten
          Betrag nicht übersteigt,

14.      den Namen, das Wappen, die Flagge und das Dienstsiegel
          der Kommune,

15.      Vereinbarungen und die Mitwirkung bei
          Gebietsänderungen,

16.      den Verzicht auf Ansprüche der Kommune und den
          Abschluss von Vergleichen, soweit eine von der Vertretung
          allgemein festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,

17.      die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den Abschluss
          von Zweckvereinbarungen,

18.      die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts und
          von Ehrenbezeichnungen,

19.      die Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher
          Bedeutung,

20.     die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche
          Verpflichtung besteht,

21.      Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Vertretung
          entscheidet.”

Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck von den Ausschüssen und vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte verlangen. Jedes einzelne Ratsmitglied kann ebenfalls zum Zweck der Überwachung des Verwaltungshandelns vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.

Ratsmitglieder

Arendsee Land / Freie Liste

Jörg Benecke

Frank Rossau

Sven Schottenhamel

Björn Hartmann

Hartmut Baier

Jens Reichardt

Phillip Fölsch

Jörg Liestmann

CDU / SPD

Uwe Walter

Hans-Joachim Hinze

Christel Tiemann

Tino Zachhuber

Uwe Hundt

Matthias Goyer

DIE LINKE

Thomas Schlicke

Nadine Schütte

Berd Jagodzinski

Martin Retzlaff

AFD

Vilja Hanke

Auschuss für Bau, Vergabe, Stadt- und Dorfentwicklung

Art des Ausschusses: Beschließender Ausschuss

Mitglieder:

Norman Klebe (Vorsitzender)

Uwe Walter

Jörg Benecke

Jens Reichardt

Hans-Joachim Hinze

Bernd Jagodzinski

Eigenbetriebsausschuss des Fremdenverkehrsbetriebes Luftkurort Arendsee

Art des Auschusses: Beschließender Ausschuss

Mitglieder:

Norman Klebe (Vorsitzender)

Uwe Walter

Jens Reichardt

Sven Schottenhamel

Matthias Goyer

Tino Zachhuber

Finanzausschuss

Art des Auschusses: Beratender Ausschuss

Mitglieder:

Norman Klebe (Vorsitzender)

Hartmut Baier

Philipp Fölsch

Uwe Walter

Christel Tiemann

Martin Retzlaff

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Verkehr und Umwelt

Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss

Mitglieder:

Hans-Joachim Hinze (Vorsitzender)

Jörg Liestmann

Björn Hartmann

Tino Zachhuber

Martin Retzlaff

Ausschuss für Soziales, Kultur, Schule, Kita und Jugend

Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss

Mitglieder:

Nadine Schütte (Vorsitzende)

Uwe Hundt

Hartmut Baier

Sven Schottenhamel

Christel Tiemann

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Energie, Tourismus und Luftkurort Arendsee GmbH

Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss

Mitglieder:

Jens Reichardt (Vorsitzender)

Matthias Goyer

Sven Schottenhamel

Tino Zachhuber

Thomas Schlicke

Ortschaftsrat Binde

Gabriel, Kurt     Ortsbürgermeister
Radtke, Simone     stellvertretende Ortsbürgermeisterin
Neumann, Markus    
Ryll, Antje    
Wellner, Justin    
    

Ortschaftsrat Fleetmark

Kratz, Jörg   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Hartmann, Björn   Mitglied im Ortschaftsrat   stellvertrender Ortsbürgermeister
    
Demant, Martin   Mitglied im Ortschaftsrat 
Grünke, Torsten   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Höwisch

Schumann, Frank   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Nilson, Peter   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Schermer, Thomas   Mitglied im Ortschaftsrat 
Lenhart, Bettina   Mitglied im Ortschaftsrat 
Ernst, Sabine   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Kaulitz

Lahmann, Uwe   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Neu, Melanie   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertrende Ortsbürgermeisterin
Schilling, Sylvia   Mitglied im Ortschaftsrat 
Förster, Christian   Mitglied im Ortschaftsrat 
Cords, Karin   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Kerkau

Wrana, Michael   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Schmidt, Kathrin   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretende Ortsbürgermeisterin
Schulz, Heiko   Mitglied im Ortschaftsrat 
Ekkelkamp, Anna-Maria   Mitglied im Ortschaftsrat 
Kubitz, Michael   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Kläden

Benecke, Jörg   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Streiter, Christian   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Hoffmann, Sven   Mitglied im Ortschaftsrat 
Prange, Volker   Mitglied im Ortschaftsrat 
Fabel, Mike   Mitglied im Ortschaftsrat 
Wegener, Stefan   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Kleinau

Schottenhamel, Sven   Mitglied im
Ortschaftsrat
  Ortsbürgermeister
    
Krüger, Roland   Mitglied im
Ortschaftsrat
 
Kleyer, Hartmut   Mitglied im
 Ortschaftsrat
 
Bertkow, Darina   Mitglied im
 Ortschaftsrat
 
Reisener, Jana   Mitglied im
Ortschaftsrat
 

Ortschaftsrat Leppin

Giemulla, Dirk     Ortsbürgermeister
Taschschingkong, Jan     stellvertretender Ortsbürgermeister
Krüger, Frank    
Schley, Doreen    
     

Ortschaftsrat Mechau

Baier, Hartmut   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Woitek, Heike   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretende Ortsbürgermeisterin
Deckert-Schulz, Christoph   Mitglied im Ortschaftsrat 
Bock, Mathias   Mitglied im Ortschaftsrat 
Schulz, Mario   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Neulingen

Tiemann, Axel   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Reder, Ingo   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Freimann, Bastian   Mitglied im Ortschaftsrat 
Grohnert, Jörg   Mitglied im Ortschaftsrat 
Doberstein, Helmut   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Rademin

Kamieth, Eckhard   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Rossau, Frank   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Tegelbeckers, Rolf   Mitglied im Ortschaftsrat 
Maahs, Reinhardt   Mitglied im Ortschaftsrat 
Gregor, Frank   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Sanne-Kerkuhn

Reichardt, Jens   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Peschke, Sebastian   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Wittig, Mirko   Mitglied im Ortschaftsrat 
Biniak, Maria   Mitglied im Ortschaftsrat 
Schappler, Maria   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Schrampe

Fölsch, Philipp   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Weiß, Marek   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Dreier, Johann-André   Mitglied im Ortschaftsrat 
Albrecht, Christoph   Mitglied im Ortschaftsrat 
Lüth, Mario   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Thielbeer

Roth, Anne   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeisterin
Franke, Burkardt   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Albrecht, Norbert   Mitglied im Ortschaftsrat 
Kundschaft, Henrik   Mitglied im Ortschaftsrat 
Balkow, Sandra   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Vissum

Hundt, Uwe   Mitglied im Ortschaftsrat  Ortsbürgermeister
Ollendorf, Olaf   Mitglied im Ortschaftsrat  stellvertretender Ortsbürgermeister
Marquardt, Jörg   Mitglied im Ortschaftsrat 
Pengel, Gernot   Mitglied im Ortschaftsrat 

Ortschaftsrat Ziemendorf

    
Schulz, Holger   Mitglied im
Ortschaftsrat
  Ortsbürgermeister
Ahlemann, Melanie   Mitglied im
Ortschaftsrat
 
Rechenberg, Kathrin   Mitglied im
 Ortschaftsrat
 
Riebau, Falk   Mitglied im
 Ortschaftsrat
 

Beflaggung der Dienstgebäude (Runderlass des Ministerium des Inneren und Sport vom 12.12.2007)

I.

Die Dienstgebäude sind an folgenden Tagen zu beflaggen:

1.       am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27.01.),

2.       am Tag der Arbeit (01.05.),

3.       am Europatag (09.05.),

4.       am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23.05.),

5.       am Jahrestag des 17. Juni 1953 (17.06.),

6.       am Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (20.06.),

7.       am Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (16.07.),

8.       am Gedenktag der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus (20.07.),

9.       am Tag der Deutschen Einheit (03.10.),

10.   am Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) und

11.   an den Tagen der Wahlen zum Landtag, Bundestag, zum Europäischen Parlament und zu den kommunalen Vertretungen.

II.

Die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages können täglich von 0 bis 24 Uhr beflaggt werden.

III.

Im Regelfall sollen die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesdienst- oder die Landesflagge gesetzt werden, sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind.

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist Trauerbeflaggung vorzunehmen.

Im Übrigen gelten die Abschnitte IV und V des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22.03.2005 (BAnz. S. 4982) entsprechend.

IV.

Dieser RdErl. Tritt am 01.01.2008 in Kraft.