Politik
Gemäß Kommunalverfassungsgesetz besteht die Kommunalpolitik aus der Vertretung und einem Hauptverwaltungsbeamten. Die Vertretung nennt sich Stadtrat und bestand in der Periode 2010/2011- Mai 2014 aus 25 Räten und besteht seit Juni 2014 aus 20 Räten. Der Rat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der Hauptverwaltungsbeamte ist der Bürgermeister. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sieben Jahre gemäß KVG.
Zusammen bestimmen beide Organe das politische Geschehen in der Gemeinde.
Der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen und behandeln kommunale Angelegenheiten in einem öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil. Zum öffentlichen Teil sind interessierte Besucher jederzeit herzlich willkommen.
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.
Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Stadtrat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.
Alle kommunalen Grundsatzentscheidungen
Der Rat als Vertretung der Arendseer Bürgerinnen und Bürger ist neben Bürgermeister und Ausschüssen das Hauptorgan der Stadt Arendsee. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Gemeinde getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Der Rat entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen.
Die Politik im Überblick
Herr Norman Klebe
Telefon: 039384-9760
Fax: 039384-97666
Email: nklebe(at)stadt-arendsee.de
Raum: 10 (Obergeschoß)
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)
Herr Norman Klebe wurde am 08.02.2009 zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark) gewählt. Noch im selben Jahr fand aufgrund der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister für die neue Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) am 06.12.2009 statt. Hierbei wurde Herr Klebe im ersten Wahlgang von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt.
Zu seinen Aufgaben gehören im Wesentlichen:
Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte
Führung der laufenden Geschäfte der Verwaltung
Repräsentative Vertretung der Stadt Arendsee (Altmark)
Vertretung der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften
Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Stadt Arendsee (Altmark)
Arendsee im Dialog
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich direkt mit Ihren Anregungen und Anliegen an Bürgermeister Norman Klebe zu wenden. Das Angebot steht allen Arendseer Bürgerinnen und Bürgern offen.
Zur Person
1997 – Abschluss des Abiturs am Friedrich-Ludwig Jahn-Gymnasium zu Salzwedel
1997 – 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen – Abschluss erstes Staatsexamen
2001 – 2004 Referendariat im Land Sachsen-Anhalt mit Stationen beim Landgericht Stendal, Staatsanwaltschaft Stendal, Verwaltungsgericht Magdeburg – Abschluss zweites Staatexamen
2004 – 2009 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Latuske, Meyer & Kollegen
2009 – Ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark)
2010 – Hauptamtlicher Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark)
Politik
2009 – Ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark)
2010 – Hauptamtlicher Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark)
2014 – Mitglied des Kreistages des Altmarkkreis Salzwedel
Allgemeiner Vertreter
Herr Niederhausen
Haupt- und Ordnungsamtsleiter, Stellvertretender Bürgermeister
Telefon: 039386-97618
Fax: 0393984-97666
Email: mniederhausen(at)stadt-arendsee.de
Hauptgebäude Obergeschoss Zimmer 18
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)
Der Rat
Allgemein
Die Stadt Arendsee (Altmark) als juristische Person des öffentlichen Rechts handelt nach innen und außen durch ihre gesetzmäßigen Organe. Diese sind der Rat, die Ausschüsse und der Bürgermeister. Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt. Er setzt sich aus den Ratsfrauen und Ratsherren sowie dem Bürgermeister zusammen.
Die Ratsfrauen und Ratsherren werden im allgemeinen für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Zu beachten ist allerdings, dass die Ratsfrauen und Ratsherren zwar von den Bürgern gewählte Vertreter sind, diese aber keine Abgeordneten im Sinne des Parlamentsrechts sind. Der Rat ist mit seiner gesamten gemeindlichen Tätigkeit der Exekutive zuzurechnen, also nicht etwa der Legislative, wie dies z.B. beim Bundestag oder Landtag der Fall ist.
Im Rat der Stadt werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen getroffen, welche die Verwaltung dann im weiteren Verfahren entsprechend auszuführen hat. Die Ausführung durch die Verwaltung wird vom Rat überwacht.
Aufgaben
Die Angelegenheiten des Rates, über die der Rat ausschließlich selbst beschließen kann, sind in § 45 I, II KVG (Kommualverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) aufgeführt. Der Aufgabenkatalog enthält keine abschließende Aufzählung, sondern nur die aus Sicht des Gesetzgebers wichtigsten der vom Rat wahrzunehmenden Aufgaben. Hier ein kleiner Auszug aus diesem Katalog:
“Der Rat beschließt ausschließlich über
1. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,
2. die Geschäftsordnung,
3. die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse,
4. den Erlass und die Änderung der Hauptsatzung nach § 100
II KVG, die Zustimmung zu nach Umfang und Bedeutung in
der Hauptsatzung festzulegenden erheblichen über- und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, die
Entgegennahme des Jahresabschlusses und die
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die
Haushaltsdurchführung,
5. die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der
überörtlichen Prüfung sowie eine Stellungnahme zum
Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung der
Eigenbetriebe und den Gesamtabschluss,
6. die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben
und privatrechtlicher Entgelte,
7. die Verfügung über Vermögen der Kommune, Veräußerung
oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen und
Darlehen der Kommune oder Geschäfte, die eine von der
Vertretung allgemein festgesetzte Grenze überschreiten,
8. die Verpachtung von Unternehmen und sonstigen
Einrichtungen der Kommune und solchen, an denen die
Kommune beteiligt ist, sowie die Übertragung der
Betriebsführung dieser Unternehmen und Einrichtung auf
Dritte,
9. die Einrichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung,
Einschränkung oder Auflösung kommunaler Einrichtungen
und Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts und die Änderung der
Beteiligungsverhältnisse sowie die Umwandlung der
Rechtsform kommunaler Einrichtungen und Unternehmen,
10. die Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften,
Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger
Sicherheiten sowie wirtschaftlich gleichzustellender
Rechtsgeschäfte, soweit eine von der Vertretung allgemein
festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,
11. die Zweckänderung, Zusammenlegung, Zulegung und
Aufhebung sowie die Verwendung des Stiftungsvermögens
von Stiftungen im Sinne von § 121 I Nr. 2 und § 122 I, soweit
der Stifterwille nicht entgegensteht,
12. die Bestellung und Abberufung von weiteren Vertretern der
Kommune in Eigengesellschaften und anderen
Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist,
13. Verträge der Kommune mit ehrenamtlichen Mitgliedern der
Vertretung, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen, von
Ortschaftsräten, mit dem Ortsvorsteher oder mit dem
Hauptverwaltungsbeamten, es sei denn, es handelt sich um
Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder
um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren
Vermögenswert einen in der Hauptsatzung bestimmten
Betrag nicht übersteigt,
14. den Namen, das Wappen, die Flagge und das Dienstsiegel
der Kommune,
15. Vereinbarungen und die Mitwirkung bei
Gebietsänderungen,
16. den Verzicht auf Ansprüche der Kommune und den
Abschluss von Vergleichen, soweit eine von der Vertretung
allgemein festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,
17. die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den Abschluss
von Zweckvereinbarungen,
18. die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts und
von Ehrenbezeichnungen,
19. die Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher
Bedeutung,
20. die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche
Verpflichtung besteht,
21. Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Vertretung
entscheidet.”
Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck von den Ausschüssen und vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte verlangen. Jedes einzelne Ratsmitglied kann ebenfalls zum Zweck der Überwachung des Verwaltungshandelns vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.
Ratsmitglieder
Arendsee Land / Freie Liste
Jörg Benecke
Frank Rossau
Sven Schottenhamel
Björn Hartmann
Hartmut Baier
Jens Reichardt
Phillip Fölsch
Jörg Liestmann
CDU / SPD
Uwe Walter
Hans-Joachim Hinze
Christel Tiemann
Tino Zachhuber
Uwe Hundt
Matthias Goyer
DIE LINKE
Thomas Schlicke
Nadine Schütte
Berd Jagodzinski
Martin Retzlaff
AFD
Vilja Hanke
Auschuss für Bau, Vergabe, Stadt- und Dorfentwicklung
Art des Ausschusses: Beschließender Ausschuss
Mitglieder:
Norman Klebe (Vorsitzender)
Uwe Walter
Jörg Benecke
Jens Reichardt
Hans-Joachim Hinze
Bernd Jagodzinski
Eigenbetriebsausschuss des Fremdenverkehrsbetriebes Luftkurort Arendsee
Art des Auschusses: Beschließender Ausschuss
Mitglieder:
Norman Klebe (Vorsitzender)
Uwe Walter
Jens Reichardt
Sven Schottenhamel
Matthias Goyer
Tino Zachhuber
Finanzausschuss
Art des Auschusses: Beratender Ausschuss
Mitglieder:
Norman Klebe (Vorsitzender)
Hartmut Baier
Philipp Fölsch
Uwe Walter
Christel Tiemann
Martin Retzlaff
Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Verkehr und Umwelt
Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss
Mitglieder:
Hans-Joachim Hinze (Vorsitzender)
Jörg Liestmann
Björn Hartmann
Tino Zachhuber
Martin Retzlaff
Ausschuss für Soziales, Kultur, Schule, Kita und Jugend
Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss
Mitglieder:
Nadine Schütte (Vorsitzende)
Uwe Hundt
Hartmut Baier
Sven Schottenhamel
Christel Tiemann
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Energie, Tourismus und Luftkurort Arendsee GmbH
Art des Ausschusses: Beratender Ausschuss
Mitglieder:
Jens Reichardt (Vorsitzender)
Matthias Goyer
Sven Schottenhamel
Tino Zachhuber
Thomas Schlicke
Ortschaftsrat Binde
Gabriel, Kurt | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Beinroth, Andreas | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Neumann, Markus | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Ryll, Antje | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Wellner, Justin | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Ortschaftsrat Fleetmark
Kratz, Jörg | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Hartmann, Björn | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertrender Ortsbürgermeister | |
Demant, Martin | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Grünke, Torsten | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Höwisch
Schumann, Frank | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Nilson, Peter | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Schermer, Thomas | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Lenhart, Bettina | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Ernst, Sabine | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Kaulitz
Lahmann, Uwe | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Neu, Melanie | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertrende Ortsbürgermeisterin | |
Schilling, Sylvia | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Förster, Christian | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Cords, Karin | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Kerkau
Wrana, Michael | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Schmidt, Kathrin | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretende Ortsbürgermeisterin | |
Schulz, Heiko | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Ekkelkamp, Anna-Maria | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Kubitz, Michael | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Kläden
Benecke, Jörg | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Streiter, Christian | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Hoffmann, Sven | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Prange, Volker | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Fabel, Mike | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Wegener, Stefan | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Kleinau
Schottenhamel, Sven | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortsbürgermeister | |
Krüger, Roland | Mitglied im Ortschaftsrat |
||
Kleyer, Hartmut | Mitglied im Ortschaftsrat |
||
Bertkow, Darina | Mitglied im Ortschaftsrat |
||
Reisener, Jana | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Leppin
Benecke, Otto | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Giemulla, Dirk | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Krüger, Frank | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Schley, Doreen | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Taschschingkong, Jan | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Mechau
Baier, Hartmut | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Woitek, Heike | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretende Ortsbürgermeisterin | |
Deckert-Schulz, Christoph | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Bock, Mathias | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Schulz, Mario | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Neulingen
Tiemann, Axel | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Reder, Ingo | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Freimann, Bastian | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Grohnert, Jörg | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Doberstein, Helmut | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Rademin
Kamieth, Eckhard | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Rossau, Frank | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Tegelbeckers, Rolf | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Maahs, Reinhardt | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Gregor, Frank | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Sanne-Kerkuhn
Reichardt, Jens | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Peschke, Sebastian | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Wittig, Mirko | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Biniak, Maria | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Schappler, Maria | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Schrampe
Fölsch, Philipp | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Weiß, Marek | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Dreier, Johann-André | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Albrecht, Christoph | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Lüth, Mario | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Thielbeer
Roth, Anne | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeisterin | |
Franke, Burkardt | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Albrecht, Norbert | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Kundschaft, Henrik | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Balkow, Sandra | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Vissum
Hundt, Uwe | Mitglied im Ortschaftsrat | Ortsbürgermeister | |
Ollendorf, Olaf | Mitglied im Ortschaftsrat | stellvertretender Ortsbürgermeister | |
Marquardt, Jörg | Mitglied im Ortschaftsrat | ||
Pengel, Gernot | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortschaftsrat Ziemendorf
Schulz, Holger | Mitglied im Ortschaftsrat |
Ortsbürgermeister | |
Ahlemann, Melanie | Mitglied im Ortschaftsrat |
||
Rechenberg, Kathrin | Mitglied im Ortschaftsrat |
||
Riebau, Falk | Mitglied im Ortschaftsrat |
Beflaggung der Dienstgebäude (Runderlass des Ministerium des Inneren und Sport vom 12.12.2007)
I.
Die Dienstgebäude sind an folgenden Tagen zu beflaggen:
1. am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27.01.),
2. am Tag der Arbeit (01.05.),
3. am Europatag (09.05.),
4. am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23.05.),
5. am Jahrestag des 17. Juni 1953 (17.06.),
6. am Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (20.06.),
7. am Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (16.07.),
8. am Gedenktag der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus (20.07.),
9. am Tag der Deutschen Einheit (03.10.),
10. am Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) und
11. an den Tagen der Wahlen zum Landtag, Bundestag, zum Europäischen Parlament und zu den kommunalen Vertretungen.
II.
Die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages können täglich von 0 bis 24 Uhr beflaggt werden.
III.
Im Regelfall sollen die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesdienst- oder die Landesflagge gesetzt werden, sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind.
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist Trauerbeflaggung vorzunehmen.
Im Übrigen gelten die Abschnitte IV und V des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22.03.2005 (BAnz. S. 4982) entsprechend.
IV.
Dieser RdErl. Tritt am 01.01.2008 in Kraft.