Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Arendsee (Altmark)
Informationen zum Datenschutz der Stadt Arendsee (Altmark)
Veröffentlicht am
Bekanntmachung
24.02.2025
verkürzte erneute Auslegung
Abwägung §3 §4 B-Plan Schmale Steven
Stellungnahme Z6124051 SAW B-Plan Schmale Steven
EW Begründung B-Plan Schmale Steven
EingriffBestand B-Plan Schmale Steven
EingriffPlanung B-Plan Schmale Steven
ExterneKompensation B-Plan Schmale Steven
Mb GemBinde Streuobst B-Plan Schmale Steven
Mb GemBinde Feldgehölz B-Plan Schmale Steven
Mb GemSchrampe Hecke B-Plan Schmale Steven
Karte B-Plan Schmale Steven
Auftragsbekanntmachungen
Derzeit liegen keine vor.
Öffentliche Bekanntmachungen extern
Öffentliche Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Seege/Aland“
Entsprechend § 67 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 seiner Satzung, gibt der Unterhaltungsverband hierdurch öffentlich bekannt, dass die Schau der Gewässer zweiter Ordnung im Zeitraum vom 10.04.2025 bis 15.04.2025 in den einzelnen Schaubezirken durchgeführt wird.
Sollten Mitglieder unseres Verbandes, Ämter sowie Interessenverbände und einzelne Bürger Anfragen bzw. Hinweise zum Sachgebiet der Gewässer 2. Ordnung haben, so können Sie an den Gewässerschauen persönlich teilnehmen oder Hinweise schriftlich oder telefonisch der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes übermitteln oder den zuständigen Schaubeauftragten unseres Verbandes in den einzelnen Schaubereichen entsprechende Hinweise geben.
Anschrift der Geschäftsstelle:
Unterhaltungsverband „Seege/Aland“
Bahnstraße 15
39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)
Tel. 039386 53292
Fax: 039384 75241
E-Mail: seegealand@t-online.de
Termine Grabenschau 2025 – UHV „Jeetze“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über die Termine der diesjährigen Grabenschau informieren. Bitte beachten Sie, dass 2 Schautermine abweichend zur ansonsten üblichen Praxis aus terminlichen Gründen an einem Mittwoch stattfinden. Seitens des Unterhaltungsverbandes wird die Schau entweder durch Herrn Heinecke oder Herrn Sakuth durchgeführt, für die Schaubeauftragten besteht die Möglichkeit der Mitfahrt im Fahrzeug des UHV.
Die Schaubeauftragten werden gebeten, bis zwei Tage vor dem Grabenschautermin ihre Teilnahme zu erklären. Sollten die Schaubeauftragten in der Mehrzahl zum Schautermin verhindert sein, erfolgt entweder eine Neuansetzung oder wie in den vergangenen Jahren nur eine Protokollierung gegebenenfalls übermittelter Hinweise. Alle anderen Teilnehmer melden bitte ihre Teilnahme bis zwei Tage vor Beginn der Grabenschau.
