Hundesteuer: Keine neuen Steuerbescheide ab 2026

Die Stadt Arendsee (Altmark) informiert alle Hundehalter darüber, dass ab dem Jahr 2026 keine neuen Bescheide für die Hundesteuer mehr versandt werden. Jeder Hundehalter bekommt ein Informationsschreiben.

Die im Jahr 2025 erlassenen Hundesteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auf dieser Grundlage wird die Hundesteuer auch in den Folgejahren erhoben. Die Zahlung der Steuer erfolgt somit unverändert entweder per Einzugsermächtigung oder durch eigenständige Überweisung, entsprechend der bisherigen Regelung aus dem Jahr 2025.

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich weiterhin nach § 7 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Arendsee (Altmark) und beträgt:

  • für den ersten Hund: 60,00 Euro
  • für den zweiten Hund: 70,00 Euro
  • für den dritten und jeden weiteren Hund: 90,00 Euro
  • für einen und jeden weiteren gefährlichen Hund: 250,00 Euro

Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, die fälligen Beträge fristgerecht (in der Regel zum 01.07. eines Jahres oder nach Vereinbarung vierteljährlich) zu entrichten. Änderungen, die die Hundehaltung betreffen (z. B. An- oder Abmeldung eines Hundes, Halterwechsel), sind der Stadt Arendsee (Altmark) weiterhin unverzüglich mitzuteilen.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Arendsee (Altmark) gern zur Verfügung.