Seit 1. Oktober dürfen Gartenabfälle wieder verbrannt werden. Das ist – wenn eine Kompostierung oder Entsorgung über die Bioabfallsammlung bzw. die Abfallwirtschafts- und Wertstoffhöfe oder anderweitige Verwertung nicht möglich ist – bis 15. November und dann wieder vom 1. März bis 15. April, werktags zwischen 11 und 17 Uhr, im Altmarkkreis möglich. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,50m x 1,50m nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Grundfläche ist eine Genehmigung im Ordnungsamt einzuholen.